Heiratsurkundenanwendung in Österreich: Prozess & Anforderungen

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Was ist das?

Die Heiratsurkundenanwendung ist der Prozess, bei dem Paare eine rechtliche Anerkennung ihres Ehestatus in Österreich beantragen. Sobald dieses Dokument ausgestellt ist, belegt es die Rechtmäßigkeit Ihrer Ehe, was für verschiedene administrative Verfahren wie Namensänderungen, den Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen usw. unerlässlich ist.

Wer braucht es?

Jedes Paar, einschließlich EU- und Nicht-EU-Bürger, die beabsichtigen zu heiraten und in Österreich zu leben, muss diesen Prozess durchlaufen.

Verfahren

  1. Rechtlichen Aufenthaltsstatus in Österreich festlegen: Bevor Sie einen Antrag auf eine Heiratsurkunde stellen können, müssen Sie zunächst einen rechtlichen Aufenthaltsstatus in Österreich durch Beschäftigung, Studium oder andere gültige Mittel etablieren.

  2. Erforderliche Dokumente sammeln: Dazu gehören Identitätsnachweise (Pässe), Nachweis des Aufenthalts (Meldezettel in Österreich) und Geburtsurkunden. Wenn einer von Ihnen ein Nicht-EU/EWR-Bürger ist, benötigen Sie auch einen Nachweis des legalen Status oder ein Visum in Österreich.

  3. Das örtliche Standesamt besuchen: Hier reichen Sie Ihre Dokumente ein und füllen das Antragsformular für die Heiratsurkunde aus.

  4. Erforderliche Gebühren zahlen: Stellen Sie sicher, dass Sie genug Geld haben, um die erforderlichen Gebühren beim Standesamt zu zahlen.

  5. Auf die Bearbeitung Ihres Antrags warten: Die Bearbeitungszeit für den Antrag variiert, daher geben Sie sich genügend Zeit vor geplanten Hochzeitsterminen.

Erforderliche Dokumente

  • Identitätsnachweise (z.B. Pässe)
  • Nachweis des Aufenthalts (Meldezettel in Österreich)
  • Geburtsurkunden
  • Nachweis des legalen Status in Österreich (für Nicht-EU/EWR-Bürger)

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Weitere Details

Wenn Sie als Nicht-EU/EWR-Bürger mit einem EU-Bürger, der in Österreich lebt, verheiratet sind, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die es Ihnen ermöglicht, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Im Falle eines Nicht-EU-Bürgers, der mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet ist, kann der Nicht-EU-Ehepartner auch die Möglichkeit haben, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Regeln und Anforderungen gelten können und Sie Klarstellungen von örtlichen Behörden oder Rechtsberatern einholen sollten.

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