Anmeldung bei der Sozialversicherung in Österreich
- Ricardo Batista
- Austria
- 7. Juni 2024
Nach Erhalt einer Beschäftigung wird der Arbeitgeber Sie bei der Gebietskrankenkasse (GKK) Website registrieren.
Wenn Sie selbstständig sind, sind Sie dafür verantwortlich, sich bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) Website anzumelden.
Beantragen Sie Ihre e-card, die auch als Ihr Versicherungsnachweis dient.
Alle Verfahren können online oder in den jeweiligen Büros durchgeführt werden.
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstständigkeit
- Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel
- Mindestsicherungsantrag in Österreich: Verfahren und Erfordernisse
- Arbeitslosengeld in Österreich: Antragsverfahren und Dokumente erklärt
- Unternehmensneuanmeldung in Österreich: Prozess und Anforderungen
- FinanzOnline: Steuererklärungen online einreichen in Österreich
- Einkommensteuererklärung in Österreich: Verfahren und Anbieter
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Was ist das?
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung beinhaltet die Einschreibung in das Sozialversicherungssystem eines Landes. Die Sozialversicherung bietet verschiedene Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenunterstützung und Rentenzahlungen.
Wer braucht es?
Jeder, der in Österreich arbeitet, ob selbstständig oder angestellt bei einem Unternehmen, muss sich für die Sozialversicherung anmelden. Auch Nicht-EU-Bürger müssen sich für die Versicherung anmelden, wenn sie planen, in Österreich zu arbeiten.
Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit und Beschäftigungsstatus zusätzliche Dokumente erforderlich sein können.
Anbieter, die dies für Sie erledigen können
(Wir kuratieren derzeit die besten Anbieter. Wenn Sie ein Anbieter sind oder einen kennen, kontaktieren Sie uns bitte oder bearbeiten Sie die Seite direkt)
Anbieter | Website | Zeitpläne | Kosten |
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Weitere Details
Die Kosten für die Sozialversicherung richten sich nach Ihrem Einkommen und Beschäftigungsstatus. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Bei selbstständigen Personen werden die Beiträge auf Grundlage ihres Einkommens berechnet.
Denken Sie daran, dass ein aktives Sozialversicherungskonto gesetzlich für alle Arbeitnehmer in Österreich erforderlich ist und den Zugang zu Gesundheitsdiensten unter anderem gewährleistet.
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