Arbeitslosengeld in Deutschland: Antrag, Berechtigung und Anbieter

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Was ist es?

Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen gewährt wird, die ihren Job verloren haben und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Wer braucht es?

Diese Leistung gilt in der Regel für Personen, die in Deutschland gearbeitet haben und ihren Job verloren haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ausländer oder Einheimischer sind, solange Sie mindestens 12 Monate in Deutschland gearbeitet und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben, können Sie sich bewerben.

Verfahren

  1. Registrieren Sie sich als Jobsuchender bei der Bundesagentur für Arbeit entweder online oder in einem örtlichen Jobcenter.
  2. Nach der Registrierung erhalten Sie innerhalb von etwa 2-3 Wochen eine Bestätigung vom Jobcenter.
  3. Nach Erhalt der Bestätigung können Sie online Arbeitslosengeld beantragen auf dem Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit
  4. Ihr Antrag wird überprüft und eine Genehmigung oder Ablehnung wird üblicherweise innerhalb von 4-6 Wochen verschickt.
  5. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie Arbeitslosengeld als finanzielle Unterstützung erhalten, bis Sie einen neuen Job finden.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis über Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Registrierung als Jobsuchender
  • Bankverbindung für die Zahlungseingänge

Anbieter, die dies für Sie erledigen können

(Wir kuratieren derzeit die besten Anbieter. Wenn Sie ein Anbieter sind oder einen kennen, kontaktieren Sie uns bitte oder bearbeiten Sie die Seite direkt)

AnbieterWebsiteZeitpläneKosten

Weitere Details

  • Das Arbeitslosengeld wird als Prozentsatz Ihres durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet.
  • Nach Ihrer Registrierung als arbeitslos gelten Sie als verfügbar für die Arbeit und sollten Deutschland nicht für mehr als insgesamt 21 Tage im Kalenderjahr verlassen, ohne die Bundesagentur für Arbeit zu informieren.
  • Es ist auch möglich, freiberuflich tätig zu sein, während Sie Arbeitslosengeld erhalten, aber Sie müssen dies der Bundesagentur für Arbeit mitteilen und deren Genehmigung einholen. Allerdings werden Ihre freiberuflichen Einnahmen von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.
  • Sie sind auch verpflichtet, sich regelmäßig (monatlich oder alle zwei Monate) beim Jobcenter zu melden und nachzuweisen, dass Sie aktiv nach Beschäftigung suchen.

Bitte beachten Sie: Die Informationen in diesem Leitfaden unterliegen Änderungen und können je nach individuellem Status variieren. Überprüfen Sie den Prozess und die Anforderungen immer auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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