Elterngeld in Deutschland: Anspruch, Antrag und Leistungen

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Was ist es?

Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt eines Kindes gewährt wird, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen und sich um das Kind zu kümmern. Der Zuschuss kann für bis zu 14 Monate beantragt werden.

Wer benötigt es?

Jeder Elternteil, der derzeit in Deutschland wohnt und ein neugeborenes oder adoptiertes Kind hat. Beide Elternteile können den Anspruch aufteilen.

Verfahren

  1. Holen Sie sich das Antragsformular von Ihrer örtlichen Elterngeldstelle.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
  3. Reichen Sie das Formular und die unterstützenden Dokumente entweder per Post oder persönlich bei der Elterngeldstelle ein. Einige Stellen bieten auch die Möglichkeit an, den Antrag online einzureichen.
  4. Der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen, sobald der Antrag bearbeitet und genehmigt wurde.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnungen) der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberbescheinigung
  • Bei Bedarf Bescheide über Arbeitslosengeld
  • Nachweis über Kranken- und Rentenversicherung in den 12 Monaten vor der Geburt
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung (falls zutreffend)

Anbieter

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AnbieterWebsiteZeitpläneKosten

Weitere Details

  • Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes ab. Es reicht von €300 bis €1.800 pro Monat.
  • Der Zuschuss kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden und kann gleichzeitig oder individuell erhalten werden. Eltern, die den Zuschuss gleichzeitig erhalten, verkürzen ihre individuelle Berechtigungsfrist, können jedoch insgesamt einen höheren Betrag erhalten.
  • Eltern können bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und trotzdem anspruchsberechtigt sein.
  • Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch einer “Progressionsklausel”. Dies bedeutet, dass obwohl das Elterngeld selbst nicht besteuert wird, es den Steuersatz auf Ihr anderes Einkommen erhöhen kann.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass der Bezug von Elterngeld Auswirkungen auf andere Familienleistungen haben kann, die Sie erhalten, wie zum Beispiel Kindergeld.

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