Eheschließung in Deutschland: Ablauf, Unterlagen & Anbieter

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Was ist das?

Die Eheschließung in Deutschland ist ein Prozess, bei dem zwei Personen, die beabsichtigen, zu heiraten, offiziell ihre Absicht beim örtlichen Standesamt anmelden. Dies stellt die Rechtmäßigkeit ihrer Vereinigung gemäß deutschem Recht sicher.

Wer benötigt es?

Personen, die in Deutschland heiraten möchten, ob Bürger, Einwohner oder Ausländer, müssen ihre Ehe anmelden.

Verfahren

  1. Kontaktieren Sie Ihr örtliches Standesamt. Sie müssen einen Termin für die Eheschließung vereinbaren.
  2. Nehmen Sie mit Ihrem Partner am Termin im Standesamt teil. Während des Termins überprüft das Standesamt Ihre Unterlagen.
  3. Wählen Sie ein Datum für die Hochzeit. Sobald das Standesamt Ihre Unterlagen überprüft hat, werden Ihnen mögliche Termine für die Hochzeitszeremonie angeboten.
  4. Heiraten Sie. Der Standesbeamte wird die Hochzeitszeremonie durchführen.

Erforderliche Unterlagen

Die genauen Unterlagen können je nach Standort und persönlicher Situation variieren, aber in der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung der Ehefähigkeit
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern, die in Deutschland leben)
  • Scheidungsurkunde (bei früherer Ehe)

Jedes Dokument muss von einem beglaubigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Anbieter, die dies für Sie erledigen können

(Wir kuratieren derzeit die besten Anbieter. Wenn Sie ein Anbieter sind oder einen kennen, kontaktieren Sie uns bitte oder bearbeiten Sie die Seite direkt)

AnbieterWebsiteZeitpläneKosten

Weitere Details

Der Prozess kann aufgrund der bürokratischen Natur des Verfahrens mehrere Wochen dauern, daher planen Sie entsprechend. Einige Standesämter können auch verlangen, dass Paare an Ehevorbereitungskursen teilnehmen. Es ist ratsam, Ihr örtliches Standesamt für die genauesten Informationen zu Ihrer spezifischen Situation zu kontaktieren. Sollte einer der Partner bei der Anmeldung nicht persönlich anwesend sein können, ist möglicherweise eine notarielle Vollmacht erforderlich.

Mitwirken

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