Mutterschaftsgeld in Deutschland: Anspruch, Beantragung und mehr

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Was ist es?

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland während der Mutterschutzfrist gezahlt wird und dazu dient, eventuelle Verdienstausfälle auszugleichen, die eine Mutter aufgrund der Geburt eines Kindes erleiden könnte.

Wer braucht es?

Diese Leistung richtet sich idealerweise an alle werdenden Mütter in Deutschland, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die aufgrund des Kündigungsschutzes ab Beginn der Schwangerschaft mit einem Einkommensverlust konfrontiert sind.

Verfahren

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft. Dadurch werden besondere Kündigungsschutzregelungen aktiviert.
  2. Sie müssen Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin von einem Arzt oder einer Hebamme vorlegen. Das voraussichtliche Geburtsdatum wird in der Bescheinigung enthalten sein.
  3. Reichen Sie die erforderlichen Antragsformulare für das Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, bevor Ihr Mutterschutz beginnt. Die Formulare sollten auf der Website Ihres Anbieters verfügbar sein oder können direkt bei ihnen angefordert werden.
  4. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes, auf das Sie Anspruch haben, wird von Ihrer Krankenkasse auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettogehalts in den letzten drei Monaten oder zwölf Wochen vor Beginn des Mutterschutzzeitraums berechnet.
  5. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie zu Beginn Ihres Mutterschutzes, der in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt, Zahlungen erhalten.

Erforderliche Dokumente

  1. Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin von einem Arzt oder einer Hebamme.
  2. Antragsformulare für das Mutterschaftsgeld.
  3. Einkommensnachweis, wie aktuelle Gehaltsabrechnungen, um den Leistungsbetrag zu bestimmen.

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Weitere Details

In Deutschland ist Ihr Arbeitsplatz gesetzlich ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt geschützt, was als Schutzfrist bekannt ist. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Mutterschutzurlaub (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) und Elterngeld. Zusätzlich können Sie nach Ihrem Mutterschutzurlaub auch von Elternzeit Gebrauch machen, die bis zum dritten Geburtstag des Kindes dauern kann.

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